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   FG München, 30.09.2002 - 7 K 2456/99   

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https://dejure.org/2002,14747
FG München, 30.09.2002 - 7 K 2456/99 (https://dejure.org/2002,14747)
FG München, Entscheidung vom 30.09.2002 - 7 K 2456/99 (https://dejure.org/2002,14747)
FG München, Entscheidung vom 30. September 2002 - 7 K 2456/99 (https://dejure.org/2002,14747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angabe des Ausschüttungsbetrages in der Körperschaftsteuererklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unrichtige Bescheinigung i.S.d. § 44 Abs. 5 KStG a.F.; Haftung für Körperschaftsteuer 1993

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unrichtige Bescheinigung i.S.d. § 44 Abs. 5 KStG a.F. - Haftung für Körperschaftsteuer 1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 412
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.10.1993 - I R 101/92

    Materiell-rechtlich vorgeschriebene Steuerbelastung - Bescheinigung -

    Auszug aus FG München, 30.09.2002 - 7 K 2456/99
    Da es aber für die Bescheinigung der bei der Einkommensteuer anrechenbaren Körperschaftsteuer nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 KStG nicht auf die tatsächlich festgesetzte Körperschaftsteuer ankommt, sondern auf das feste Verhältnis zur Höhe der Beteiligungserträge, ist die nach diesem Verhältnis berechnete Körperschaftsteuer zu bescheinigen und nicht deren Festsetzung durch das Finanzamt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 101/92, BStBl II 1994, 191).
  • FG Berlin, 14.02.2002 - 1 K 1076/99

    Anwendbarkeit der §§ 130, 131 AO für das Abrechnungsverfahren gemäß § 218 Abs. 1

    Auszug aus FG München, 30.09.2002 - 7 K 2456/99
    Mit dem FG Berlin (Urteil vom 14. Februar 2002 1 K 1076/99, EFG 2002, 876) ist der Senat der Auffassung, dass dies insbesondere deswegen gilt, da wegen der besonderen Rechtslage für den Veranlagungszeitraum 1993 (Wahlrecht) eine entsprechende Aufmerksamkeit des Finanzamts bei der Durchführung der Veranlagungen erforderlich war und die erkennbare Abweichung der Steuerfestsetzung von den Angaben in den Erklärungen die Aufmerksamkeit auf den hierfür maßgeblichen Grund hätte lenken und damit auf die gewollte Ausübung des Wahlrechts hätte hinweisen müssen.
  • FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 5822/99

    Höhe der Anrechnung von Körperschaftsteuer auf offene und verdeckte

    Das Wahlrecht kann zwar auch konkludent ausgeübt werden (vgl. FG München-Urteil vom 30. September 2002 7 K 2456/99, EFG 2003, 412; FG Berlin-Urteil vom 14. Februar 2002 1 K 1076/99, EFG 2002, 876 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 09.07.2003 - V 45/00

    Anrechnung von Körperschaftsteuer bei Einkommensteuer, Herabsetzung der

    Der Senat folgt hierzu der vom FG Berlin im Urteil vom 14.2.2002 1 K 1076/99, EFG 2002, 876 und vom FG München im Urteil vom 30.9.2002 7 K 2456/99, EFG 2003, 412 vertretenen Auffassung.
  • FG Berlin, 25.05.2004 - 7 K 7358/03

    Keine Haftung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft für eine

    Das Finanzgericht München (Urteil vom 30. September 2002 7 K 2456/99 , EFG 2003, 412) hat in dem Verfahren betreffend den Haftungsbescheid gegen die ausschüttende Körperschaft sein aufhebendes Urteil nicht darauf gestützt, dass die Körperschaft keine Ausstellerin sei.
  • VG Schleswig, 19.12.2002 - 14 B 86/02

    Abschiebung; Amtshilfe; Passivlegitimation; Vollzugsfolgenbeseitigung;

    Die vorliegende Konstellation ist auch nicht zu vergleichen mit derjenigen, über die das VG Chemnitz mit Beschluss vom 07.12.1999 (AZ. 7 K 2456/99) - und ihm folgend das OVG Bautzen im Beschluss vom 23.12.1999 (Az. 3 S 810/99) - zu befinden hatte und auf die sich der Antragsteller bezieht.
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